Infos für Handel, Gewerbe und Veranstalter


Der Paragraph 9 des Jugendschutzgesetzes regelt die Abgabe von Alkohol, um Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Gefahren und vor übermäßigem Konsum zu schützen. Das Gesetz verpflichtet Inhaber und Beschäftigte von Verkaufsstellen, wie Tankstellen, Kiosken, Gaststätten und Diskotheken, diese Bestimmungen in die Praxis umzusetzen.

Als Gedächtnisstütze und Argumentationshilfe für Ihren Geschäftsalltag bietet Ihnen der Fachbereich Gesundheit die Jugendschutzkarte an, auf der die gesetzlichen Bestimmungen verständlich und knapp aufgeführt sind. Die Jugendschutzkarte ist in Anlehnung an die Alkoholpräventionskampagne "VOLL ist OUT" des Jugendamtes der Stadt Münster abgefasst.

Die einzelnen Produkte bekommen Sie kostenfrei beim Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken, Burloer Str. 93 in 46325 Borken, Tel. 02861 / 82 - 1094 und als Download auf dieser Internetseite.

Die Jugendschutzkarte zum Ausdrucken und Anbringen

Copyright 2014 - Kreis Borken