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„Vollrausch... ohne mich!“ gilt auch an Karneval
Fachleute weisen auf vernünftigen Umgang mit Alkohol und Gefahren des Missbrauchs hin – Jugendschutzbestimmungen beachten
Kreis Borken. Pils, Alt und Appelkorn – Alkohol gehört offensichtlich zum Karneval wie Alaaf und Helau. Und jedes Jahr - gerade an Weiberfastnacht oder beim ersten Karnevalsumzug – geht es wieder los: Mit Sack und Pack – und auch mit Alkohol – ziehen nicht nur Erwachsene in den Karneval. Wenn Jugendliche mit Alkohol experimentieren, dann immer mit Blick auf die „Großen“, auch wenn die oft kein Vorbild sind. Denn der Ausnahmezustand an Karneval ist weniger die Ausnahme als die Normalität „hoch zwei oder drei“. Die legale Droge Alkohol gehört offenkundig im Alltag und zum Feiern oft einfach dazu.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Sucht- und Gewaltprävention im Kreis Borken (Jugendämter der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sowie des Kreises Borken, Kommissariat Vorbeugung der Polizei und der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken) appellieren zum Auftakt der tollen Tage an alle Erwachsenen, auf die Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung komme dabei insbesondere den Eltern, den Gastwirten und den Verkäufern in Tankstellen und Geschäften zu. Aber auch die zuständigen Mitarbeiter der Städte und Gemeinden und die Ausrichter der Karnevalsumzüge sollten die Augen offen halten.
Das Jugendschutzgesetz hat klare und unmissverständliche Grenzen gezogen. Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke gilt sogar eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.
„Ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird, liegt in erster Linie an der Bereitschaft der Erwachsenen, die vorgegebenen Grenzen zu beachten“, erklärt Elisabeth Büning aus dem Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken. Sie sollten ein gutes Vorbild sein, notfalls auch Zivilcourage zeigen und sich aktiv einmischen. „Für Eltern ist es wichtig, offen über Sucht und Suchtgefahren zu sprechen. Kinder und Jugendliche sollen wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Aufklärung bringt dabei mehr als bloße Verbote“, so Büning. Gerade Jugendliche brauchten Eigenverantwortung, die aber nicht gleichbedeutend mit Grenzenlosigkeit und Gleichgültigkeit sei.
Alkohol für Kinder muss tabu sein, denn ihr Organismus reagiert viel empfindlicher als der eines Erwachsenen. Schon nach einem Glas Bier (zehn Gramm Alkohol) hat ein 30 Kilogramm schweres Kind eine Blutkonzentration von 0,5 Promille und zeigt Vergiftungssymptome. In den letzten Jahren hat die Notfall-Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Alkoholvergiftungen in den Krankenhäusern im Kreis Borken deutlich zugenommen – gerade auch zu Karneval. Außerdem gilt: Das Risiko einer Abhängigkeit ist umso höher, je früher sich Kinder und Jugendliche an Alkohol gewöhnen.
Im Rahmen der kreisweiten Kampagne „Vollrausch – ohne mich“ gibt es für sämtliche Interessierte Informationsmaterialien wie z.B. Jugendschutzplakate, Aufkleber und Anstecker. Sie sind beim Kreis Borken unter Tel. 02861 – 82 1154 kostenlos erhältlich.
Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.vollrausch-ohne-mich.de und
- bei den Jugendschutzfachkräften der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sowie des Kreises Borken (Telefon 02861/82-2235),
- beim Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Borken (Telefon 02861/9008883) und
- bei der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Kreises Borken (Telefon 02861/82-1086 und 82-1088).
Die in dem vorliegenden Bericht ausführlich beschriebenen Ergebnisse der Schülerbefragung waren für den Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Anlass, im Zusammenwirken mit verschiedenen Akteuren die Alkoholpräventionskampagne "Vollrausch ... ohne mich!" zu initiieren.

